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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2023 - L 8 R 541/17   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2023 - L 8 R 541/17 (https://dejure.org/2023,33130)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.07.2023 - L 8 R 541/17 (https://dejure.org/2023,33130)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Juli 2023 - L 8 R 541/17 (https://dejure.org/2023,33130)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2024, 318
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 19.10.2021 - B 12 R 1/21 R

    Sozialversicherungspflicht einer ärztlichen Vertretungstätigkeit in einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2023 - L 8 R 541/17
    Vielmehr erhielt er eine feste Stundenvergütung (vgl. hierzu BSG Urt. v. 19.10.2021 - S. 12 R 1/21 R - juris Rn. 27; Urt. v. 19.10.2021 - S. 12 KR 29/19 R - juris Rn. 26; Urt. v. 18.11.2015 - S. 12 KR 16/13 R - juris Rn. 31 m.w.N.), die zudem durch die Klägerin bestimmt worden war.

    Erst wenn die Tätigkeit für andere Auftraggeber in relevantem Umfang oder sogar schwerpunktmäßig stattfindet, kommt eine erhebliche Dispositionsfreiheit zum Ausdruck, weil erst dann die Verfügbarkeit des Auftragnehmers erheblich einschränkt wird (vgl. BSG Urt. v. 19.10.2021 - S. 12 R 1/21 R - juris Rn. 30; Urt. vom 04.09.2018 - S. 12 KR 11/17 R - juris Rn. 23).

    ein werbendes Auftreten am Markt (vgl. BSG Urt. v. 19.10.2021 - S. 12 R 1/21 R - juris Rn. 30; Urt. v. 07.06.2019 - S. 12 R 6/18 R - juris Rn. 32), ist nicht festzustellen.

    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbstständigkeit im Rechtssinne (vgl. z.S.. BSG Urt. v. 28.06.2022 - S. 12 R 3/20 R - juris Rn. 23; BSG Urt. v. 19.10.2021 - S. 12 R 1/21 R - juris Rn. 29 m.w.N.; Urt. v. 18.11.2015 - S. 12 KR 16/13 R - juris Rn. 27; Senatsurt. v. 29.1.2020 - L 8 BA 153/19 - juris Rn. 68; Urt. v. 14.8.2019 - L 8 R 456/17 - juris Rn. 84).

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2023 - L 8 R 541/17
    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden (st. Rspr., vgl. etwa BSG Urt. v. 04.06.2019 - S. 12 R 11/18 R - juris Rn. 14 m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl. BVerfG Beschl. v. 20.05.1996 - 1 BvR 21/96 - juris Rn. 6 ff.).

    Nur unter diesen - hier nicht gegebenen - Voraussetzungen ist der Parteiwille als ein auf Selbstständigkeit deutendes Indiz in die Gesamtabwägung einzustellen; hierdurch wird eine Selbstständigkeit jedoch nicht vorfestgelegt (vgl. ausführlich BSG Urt. v. 04.06.2019 - S. 12 R 11/18 R - juris Rn. 36).

    Den Beteiligten steht keine Dispositionsfreiheit in dem Sinne zu, dass sich der Auftraggeber durch die Vereinbarung eines Zuschlages zu einem üblichen Stundenlohn eines vergleichbaren abhängig Beschäftigten von der Sozialversicherungspflicht "freikaufen" kann (vgl. BSG Urt. v. 04.06.2019 - S. 12 R 11/18 R - juris Rn. 37 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 14.03.2022 - L 8 BA 110/21 - juris Rn. 51).

    S. trat demgegenüber, wie bereits dargelegt, weder werbend am Markt auf noch verwirklichte er andere typische Merkmale einer selbstständigen Tätigkeit (vgl. BSG Urt. v. 04.06.2019 - S. 12 R 11/18 R - juris Rn. 35).

  • BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 11/17 R

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nebst

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2023 - L 8 R 541/17
    Nach ständiger Rechtsprechung ermächtigte § 7a SGB IV a.F. nicht zur bloßen (unzulässigen) Elementenfeststellung einer abhängigen Beschäftigung, sondern verpflichtete - wie von der Beklagten hier vorgenommen - zur Feststellung der Versicherungspflicht (vgl. BSG Urt. v. 04.09.2018 - S. 12 KR 11/17 R - juris Rn. 12 m.w.N., Urt. v. 11.03.2009 - S. 12 R 11/07 R - juris Rn. 17 ff.).

    Eine Tätigkeit in den Räumen und mit den Mitteln des Vertragspartners spricht für eine abhängige Beschäftigung (vgl. BSG Urt. v. 04.09.2018 - S. 12 KR 11/17 R - juris Rn. 22).

    Erst wenn die Tätigkeit für andere Auftraggeber in relevantem Umfang oder sogar schwerpunktmäßig stattfindet, kommt eine erhebliche Dispositionsfreiheit zum Ausdruck, weil erst dann die Verfügbarkeit des Auftragnehmers erheblich einschränkt wird (vgl. BSG Urt. v. 19.10.2021 - S. 12 R 1/21 R - juris Rn. 30; Urt. vom 04.09.2018 - S. 12 KR 11/17 R - juris Rn. 23).

    Seine zeitliche Verfügbarkeit war allein durch die Beschäftigungen bei der Klägerin, nicht aber durch andere Aufträge (vgl. BSG Urt. v. 04.09.2018 - S. 12 KR 11/17 R - juris Rn. 23) determiniert und erreichte einschließlich der hier streitbefangenen Aufgaben sogar den Rahmen einer Vollzeittätigkeit.

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2023 - L 8 R 541/17
    Vielmehr erhielt er eine feste Stundenvergütung (vgl. hierzu BSG Urt. v. 19.10.2021 - S. 12 R 1/21 R - juris Rn. 27; Urt. v. 19.10.2021 - S. 12 KR 29/19 R - juris Rn. 26; Urt. v. 18.11.2015 - S. 12 KR 16/13 R - juris Rn. 31 m.w.N.), die zudem durch die Klägerin bestimmt worden war.

    Dies gilt insbesondere, wenn - wie hier - eine Delegation für die Tätigkeit nicht prägend ist (vgl. BSG Urt. v. 18.11.2015 - S. 12 KR 16/13 R - juris Rn. 33).

    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbstständigkeit im Rechtssinne (vgl. z.S.. BSG Urt. v. 28.06.2022 - S. 12 R 3/20 R - juris Rn. 23; BSG Urt. v. 19.10.2021 - S. 12 R 1/21 R - juris Rn. 29 m.w.N.; Urt. v. 18.11.2015 - S. 12 KR 16/13 R - juris Rn. 27; Senatsurt. v. 29.1.2020 - L 8 BA 153/19 - juris Rn. 68; Urt. v. 14.8.2019 - L 8 R 456/17 - juris Rn. 84).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2019 - L 8 BA 12/18

    Unbegründetheit der Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren gegen die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2023 - L 8 R 541/17
    Bei der Abgrenzung von Werk- und Arbeitsvertrag kommt es entscheidend darauf an, ob sich Weisungsrechte des Werkbestellers/Dienstherrn ausschließlich auf die Ausführung des vereinbarten Werks beziehen (Werkvertrag) oder ob diese auch den Arbeitsvorgang und die Zeiteinteilung betreffen; wird die Tätigkeit durch den "Besteller" geplant und organisiert und ist der "Werkunternehmer" in den arbeitsteiligen Prozess in einer Weise eingegliedert, die eine eigenverantwortliche Organisation der Erstellung des vereinbarten "Werks" faktisch ausschließt, spricht dies für einen Arbeitsvertrag (vgl. BSG Urt. v. 31.03.2017 - S. 12 KR 16/14 R - juris Rn. 34 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 14.06.2019 - L 8 BA 12/18 S. ER - juris Rn. 24).

    Darüber hinaus hatte P. die von S. geschuldete (streitige) Tätigkeit - wie bereits dargelegt - bei Vertragsschluss nicht konkret festgelegt, so dass deren Wahrnehmung weiterer Anweisungen in inhaltlicher, örtlicher und zeitlicher Hinsicht bedurfte (vgl. Senatsbeschl. v. 14.06.2019 - L 8 BA 12/18 S. ER - juris Rn. 24).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2022 - L 8 BA 110/21

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Kraftfahrer Abgrenzung zwischen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2023 - L 8 R 541/17
    Den Beteiligten steht keine Dispositionsfreiheit in dem Sinne zu, dass sich der Auftraggeber durch die Vereinbarung eines Zuschlages zu einem üblichen Stundenlohn eines vergleichbaren abhängig Beschäftigten von der Sozialversicherungspflicht "freikaufen" kann (vgl. BSG Urt. v. 04.06.2019 - S. 12 R 11/18 R - juris Rn. 37 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 14.03.2022 - L 8 BA 110/21 - juris Rn. 51).

    Das Erstellen von Rechnungen ist (ebenfalls) nur eine Folge der rechtlich fehlerhaften Statuseinordnung der Vertragspartner (vgl. Senatsbeschl. v. 14.03.2022 - L 8 BA 110/21 - juris Rn. 47, 48 m.w.N.).

  • BSG, 28.06.2022 - B 12 R 3/20 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Lehrerin an einer städtischen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2023 - L 8 R 541/17
    Vielmehr kommt es entscheidend auf die tatsächliche Ausgestaltung und Durchführung der Vertragsverhältnisse an (vgl. z.B.. BSG Urt. v. 28.06.2022 - S. 12 R 3/20 R - juris Rn. 12 m.w.N.; Senatsurt. v. 26.01.2022 - L 8 BA 51/20 - juris Rn. 30 m.w.N.).

    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbstständigkeit im Rechtssinne (vgl. z.S.. BSG Urt. v. 28.06.2022 - S. 12 R 3/20 R - juris Rn. 23; BSG Urt. v. 19.10.2021 - S. 12 R 1/21 R - juris Rn. 29 m.w.N.; Urt. v. 18.11.2015 - S. 12 KR 16/13 R - juris Rn. 27; Senatsurt. v. 29.1.2020 - L 8 BA 153/19 - juris Rn. 68; Urt. v. 14.8.2019 - L 8 R 456/17 - juris Rn. 84).

  • BSG, 19.10.2021 - B 12 KR 29/19 R

    Sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit als Notarzt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2023 - L 8 R 541/17
    Unabhängig davon, dass die zeitlichen Vorgaben nicht, wie die Klägerin meint, "naturgemäß" erfolgten, da Reinigungsarbeiten im Kindergarten auch im laufenden Betrieb möglich wären, sind bei der Statusbeurteilung auch typische oder "in der Natur der Sache" liegende Weisungen zu berücksichtigen (vgl. BSG Urt. v. 19.10.2021 - S. 12 KR 29/19 R - juris Rn. 25; Urt. v. 27.04.2021 - S. 12 R 16/19 R - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Vielmehr erhielt er eine feste Stundenvergütung (vgl. hierzu BSG Urt. v. 19.10.2021 - S. 12 R 1/21 R - juris Rn. 27; Urt. v. 19.10.2021 - S. 12 KR 29/19 R - juris Rn. 26; Urt. v. 18.11.2015 - S. 12 KR 16/13 R - juris Rn. 31 m.w.N.), die zudem durch die Klägerin bestimmt worden war.

  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2023 - L 8 R 541/17
    ein werbendes Auftreten am Markt (vgl. BSG Urt. v. 19.10.2021 - S. 12 R 1/21 R - juris Rn. 30; Urt. v. 07.06.2019 - S. 12 R 6/18 R - juris Rn. 32), ist nicht festzustellen.
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2023 - L 8 R 541/17
    Ergänzend tritt hinzu, dass S. keine Pflicht traf, eine Ersatzkraft zu stellen, sondern die Klägerin im Falle der Verhinderung für die anderweitige Erledigung der Aufgaben sorgte (vgl. BSG Urt. v. 22.06.2005 - S. 12 KR 28/03 R - juris Rn. 29).
  • BSG, 31.03.2017 - B 12 KR 16/14 R

    Rentenversicherung - Bestimmung des Umfangs beitragspflichtiger Einnahmen von

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2020 - L 8 BA 153/19
  • BSG, 29.08.1963 - 3 RK 86/59

    Beiträge zur Sozialversicherung auch für die Stundenhonorare von Golflehrern;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2019 - L 8 R 456/17

    Sozialversicherungspflicht einer Beobachterin im Kompetenzfeststellungsverfahren

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2020 - L 8 BA 121/19
  • BSG, 08.12.2020 - B 4 AS 46/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung -

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 R 16/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Service- und Sicherheitspersonal im

  • BFH, 19.02.1998 - IV R 38/97

    Körperschaft des öffentlichen Rechts als Erbin eines Betriebs

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - L 8 BA 51/20

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit des Geschäftsführers einer GmbH;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2022 - L 8 BA 159/19

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Physiotherapeut; Abgrenzung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2022 - L 8 R 597/17

    Versicherungspflicht einer Tätigkeit als Editor für eine Produktionsfirma von

  • LAG Düsseldorf, 02.11.2016 - 12 Sa 636/16
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